Mehr Raum zum Bauen . Kay Steding stellt einen Antrag im Auftrag der CDU/FDP Gruppe

27. Januar 2022

CDU/FDP Gruppe beantragt „Mehr Raum zum Bauen“

Kay Steding, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Bau- und Stadtentwicklung, beantragte im Auftrag der CDU/FDP Gruppe „Mehr Raum zum Bauen“ in Rinteln.

Was bedeutet das nun im Detail?

Es gibt zahlreiche Gebiete in Rinteln, in denen kein Bebauungsplan aufgestellt ist, so Kay Steding. In diesen Bereichen soll die neue oder erweiterte Bebauung in Form und Größe dem umliegenden Bestand angepasst werden (§34 BauGB). Hierbei tritt das Problem auf, dass in früheren Jahren die Grundstücke häufig sehr groß und die Bebauung relativ klein waren. In diesen Bereichen wäre eine höhere Ausnutzung der Grundstücke problemlos machbar und vertretbar.

Die CDU/FDP Gruppe beantragte nun in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Bau- und Stadtentwicklung am 26.01.2022 eine höhere Verdichtung der Grundstücke.

Kay Steding erklärte in der Sitzung, die höhere Verdichtung erleichtert Anbauten auf dem Grundstück, aber auch nach dem Abbruch nicht -energetisch- sanierungsfähiger Altbauten ein Neubau größerer Grundfläche.

So ist zum Beispiel auf einem 600m² großes Grundstück bei entsprechend gering verdichteter Nachbarbebauung nur eine Grundflächenzahl von 0,25 zulässig. Dies bedeutet, dass 25% des Grundstücks, also 150m² bebaut werden dürfen. Die Grundfläche würde also für ein „normales“ Einfamilienhaus ausreichen. Bei einer wie z.B. 20% höheren Verdichtung der Bebauung wäre ein Grundflächenzahl von 0,30 zulässig (0,25 + 20% = 0,30). In diesem Beispiel wäre eine Grundfläche von 180m² zur Bebauung möglich. Hier wäre also eine Bebauung mit einem 2-Familien-Haus problemlos machbar. Man sieht an dem Beispiel, dass mit einer unwesentlich höheren Verdichtung des Grundstücks viel mehr möglich ist.

Durch die höhere Ausnutzung der Grundstücke erfolgt eine Nachverdichtung bestehender Strukturen. Vorhandene Infrastruktur kann weiter genutzt werden. Es müssen dazu keine weiteren Ver.- und Entsorgungsleitungen oder Straßen gebaut werden, Vorhandene Leitungen und Straßen werden genutzt.

Durch die Nachverdichtung von Innenbereichen kann eine weitere Zersiedelung der Landschaft reduziert werden.

Auch wenn die Verwaltung nicht vollumfänglich dem Antrag zustimmen wollte, so hat man sich doch im Ausschuss auf folgendes einigen können:

Die Verwaltung wird in jeder Einzelfallprüfung die maximal mögliche Verdichtung nach den Kriterien des Einfügungsgebotes und den Bestimmungen des Baugesetzbuches selbstverständlich berücksichtigen.“